Was macht denn das Studierendenparlament (StuPa)?!
Das Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz sieht zwei Gremien für die studentische Selbstverwaltung vor: Einmal den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA – siehe AStA-Artikel) und das Studierendenparlament. Während der AStA euch Dienstleistungen, Veranstaltungen und noch viel mehr anbietet, arbeitet das StuPa eher im Hintergrund – oder zumindest ohne direkte Sichtbarkeit für die Studierenden.
Eine der Hauptaufgaben des StuPa ist die Kontrolle des AStA. Dazu gehört neben der Verabschiedung des AStA-Budgets, die Wahl des Vorstands und der ReferatsleiterInnen sowie die Entgegennahme des Rechenschaftsberichts.
Daneben hat das StuPa weitere Aufgaben, die in den Bereich generelle Aggregation der studentischen Interessen fallen. So entscheidet das StuPa über den Ein- und Austritt in studentische Organisationen, die grundsätzliche Positionierung der Studierendenschaft oder die Meinungsvertretung nach Innen und Außen. Nach Innen bedeutet, dass wir als Studierendenvertreter für die Hochschulleitung erster Ansprechpartner sind. Wir nehmen regelmäßig an Treffen teil, in denen wir die Position der Studierendenschaft gegenüber der Hochschule vertreten. Bei Außenvertretung steht der Austausch mit den Entscheidungsträgern der Politik an erster Stelle: Sowohl mit der Stadt, als auch mit den Verkehrsbetrieben oder Parteien aber auch dem Bildungsministerium führen wir immer wieder Gespräche.
Zur Vorbereitung arbeitet jedes Mitglied des StuPa in mindestens einem Auschuss mit. In den Ausschüssen werden unsere Themen vertieft und in den regelmäßig statt findenden Sitzungen des StuPa den anderen Mitgliedern aufbereitet und komprimiert vorgestellt, damit eine Meinungsbildung für alle Mitglieder des StuPa möglich ist.
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